Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

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Sämtliche, auch zukünftige Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
 
 
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Verlängerter Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung)
Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten, im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Käufer tritt jedoch dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegenüber Dritten erwachsen. Zur Einziehung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und kein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren vorliegt.
Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen oder von einem Dritten (Factoring- Gesellschaft, Inkassobüro) einziehen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer dem Verkäufer gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren vorliegt. Macht der Käufer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht dem Verkäufer der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Anfordern dem Verkäufer innerhalb einer Woche gegenüber nachzuweisen,
  1. an wen (Abnehmer oder Dritter: mit Firma ggf. Name, Vorname, Straße, Postleitzahl, Ort, Debitoren/ Kundennummer) die Vorbehaltsware verkauft wurde.
  2. in welchem Umfang (Nachweis: Lieferdatum, Artikel-Nr., Menge, Preis, Gesamtbetrag, Rechnungs- Nr., Rechnungsdatum) die Vorbehaltsware an den Abnehmer oder Dritten verkauft wurde.
  3. wann die abgetretenen Beträge eingezogen wurden und wie die Erlöse im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes bestimmungsgemäß verwendet wurden.
Wenn der Käufer den Nachweis nicht innerhalb einer Woche führt, gestattet er dem Verkäufer unverzüglich Einsicht in seine Bücher und Geschäftspapiere.
 
 
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Kontokorrent-Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich, das Eigentum an den Verkaufsgegenständen vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Übersteigt der Wert der Sicherungen die Ansprüche des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsverbindung um 20 %, so ist der Verkäufer verpflichtet, auf Verlangen des Käufers, ihm zustehende Sicherheiten seiner Wahl freizugeben.
 
 
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Aussonderung, Ersatzaussonderung
Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht auf Aussonderung bzw. Ersatzaussonderung gemäß §§ 47 und 48 Insolvenzordnung vor.
 
 
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Zur Verfügung gestelltes Leihgut wird in Rechnung gestellt.
 
 
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Soweit vorliegend nichts Abweichendes vorgesehen ist, gelten die COFREUROP-Bedingungen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Firma als Verkäufer, Vermittler und Käufer zu Dritten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
 
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Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug netto Kasse (auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben) zahlbar. Negative Auskünfte über den Käufer, insbesondere über Wechsel- und Scheckproteste sowie Rücklastschriften u. ä. berechtigen den Verkäufer Sicherheitsleistung zu verlangen oder dem Verkäufer nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber den Rechnungsforderungen des Verkäufers mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung darf der Verkäufer ab Fälligkeit der Kaufpreisforderung Zinsen in Höhe von mindestens 8 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fordern. Der Verkäufer behält sich vor, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
 
 
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Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt.
 
 
-9-
Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
 
 
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Datenschutz
Der Verkäufer verwendet die Daten des Käufers ausschließlich zur Geschäftsabwicklung. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) vom Verkäufer gespeichert und verarbeitet.
Der Verkäufer gibt die personenbezogenen oder geschäftsbezogenen Daten einschließlich der Haus- und E-mail-Adresse nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Käufers an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind die Dienstleistungspartner des Verkäufers, die zur Geschäftsabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
Bei Zahlung auf eingeräumte Kreditlinien oder per Bankeinzug werden die Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Strasse/Hausnummer, PLZ, Ort, Salden) genutzt, um bei entsprechenden Einrichtungen eine Bonitätsprüfung zu veranlassen.
Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
 
 
-11-
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zutreffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
 
 
-12-
Der Käufer erkennt die Vereinbarungen dieser AGB’s mit Entgegennahme der Rechnungen ausdrücklich an.